Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder -
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Schwer­behinderten­vertretungen
der Länder
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Kölner Erklärung

Nr. 06/ Juni 2014

Anfang Juni dieses Jahres haben sich die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitskreise der Schwerbehindertenvertretungen in Köln auf die in der „KÖLNER ERKLÄRUNG“ festgehaltenen Eckpunkte verständigt.

Mit dieser Erklärung soll zum Ausdruck gebracht werden, dass sich die Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland als Motor der Inklusion verstehen und überall dort, wo engagierte Schwerbehindertenvertretungen tätig werden können, Fortschritte hin zu einer inklusiven Arbeitswelt erzielt werden.

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